Betreuungsvollmacht
Die Betreuungsvollmacht ist eine Möglichkeit schon vor einem Notfall eine Person mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. Wenn eine Person den Alltag nicht mehr alleine verrichten kann, entscheidet sonst das zuständige Gericht für einen Betreuer.
Die Betreuungsvollmacht ist auch unter dem Namen Vorsorgevollmacht bekannt. Dabei handelt es sich um einen Beschluss, der sich in der Praxis immer wieder als sehr hilfreich erwiesen hat. Die Betreuungsvollmacht ist sehr hilfreich, wenn es in der Praxis zu einem Notfall kommt. Wenn eine Betreuungsvollmacht ausgestellt wurde, kann der künftige Erblasser der Person des Vertrauens für den Notfall bestimmte Aufgabenbereiche übertragen. Mit Hilfe der Betreuungsvollmacht kann schon sehr früh für den Notfall vorgesorgt werden. So kann schon mal beruhigt in die Zukunft geblickt werden. Eine Berufung ist in den meisten Fällen nicht notwendig, da die Betreuungsvollmacht bereits alle Fragen im Vorfeld abklärt.Wenn eine Person, die psychisch oder gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, dass das alltägliche Leben alleine verrichtet wird, wird immer vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt, der nun die Aufgaben übernimmt und einen Vormund für die entsprechende Person darstellt. Durch die Betreuungsvollmacht kann schon im Vorfeld die Person festgelegt werden, die im Falle des Falles der gesetzliche Betreuer werden soll. So muss nicht auf einen zugewiesenen Betreuer des Gerichtes gewartet werden.
Wenn eine Betreuungsvollmacht ausgestellt wird, sollte die betroffene Person, die für die Aufgaben gedacht wird, aber immer im Vorfeld befragt werden, ob diese Verantwortung übernommen werden möchte. Denn bei einer Betreuungsvollmacht sollten immer nur Personen betraut werden, die diese Aufgabe auch wirklich übernehmen wollen. Es muss aber bedacht werden, dass die Betreuungsvollmacht alleine noch nicht dazu befähigt, dass auch Rechtsgeschäfte durchgeführt werden können. Wird keine Betreuungsvollmacht ausgestellt, dann entscheidet sich das Gericht meist für eine Person, die aus dem familiären Kreis stammt.